Detektiv - Ausbildung und Tätigkeitsbereiche
Detektive werden von überwiegend privaten Auftraggebern für folgende Tätigkeiten beauftragt:
- Partnerschaftsangelegenheiten
- Sorgerechtsangelegenheiten
- Erbschaftsangelegenheiten
- Unterhaltsangelegenheiten.
Unternehmen nutzen die Dienste von Detekteien meist für:
- Personalangelegenheiten
- Wettbewerbsangelegenheiten
- Überprüfung von Schuldnern
Zusammenfassend kann man feststellen, dass Detektive dann eingesetzt werden, wenn die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden, bzw. nicht tätig werden dürfen.
Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts z.B. Fremdgehen.
Im Gegensatz zu Großbritannien haben Detektive in Deutschland auch keine hoheitlichen Aufgaben, wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. Diese Aufgabe ist in Deutschland den Gerichtsvollziehern vorbehalten.
In Deutschland arbeiten zur Zeit etwa 900 – 1000 Detektive. Ein Grund dafür könnte sein, dass das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf Detektiv nicht kennt.
Das bedeuted auch, dass die Ausbildung für den Beruf des Detektives in Deutschland nicht geregelt ist, und auch in absehbarer Zeit wohl nicht geregelt werden wird.
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