Wohngebäudeversicherung online vergleichen
Wer eine eigene Immobilie hat, weiß, wie viel Zeit und Kosten mit der Errichtung und Instandhaltung eines Hauses verbunden sind. Umso ärgerlicher, wenn das Gebäude etwa durch einen Rohrbruch, einen Sturm und ein Feuer beschädigt wird. Ein solcher Fall kann von einem Moment auf den anderen eintreten und hat schon so manchen Hauseigentümer in finanzielle Nöte gebracht. Ein Wohngebäudeversicherung Vergleich ist daher für jeden Bauherrn und Hauskäufer unerlässlich. Vielen Banken knüpfen eine Baufinanzierung sogar an die Bedingung, dass eine solche Police abgeschlossen wird.
Ausschlaggebend für die Zahlungsbereitschaft des Versicherers sind jedoch vor allem zwei Punkte: Der Schaden an der Immobilie darf nicht absichtlich oder durch Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sein. Zudem muss eindeutig feststehen, dass der betroffene Gebäudeteil auch tatsächlich in die Police mit einbezogen war. Bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung sollte der Hauseigentümer darum genau hinschauen: Im Versicherungsschein muss eindeutig geklärt werden, auf welche Gebäude sich die Leistungen beziehen. In der Regel umfasst der Schutz das Hauptgebäude mit fest darin eingebauten Gegenständen wie beispielsweise Heizungsanlagen, Briefkästen und Antennen, aber auch Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück. Dies sollte bei Abschluss des Vertrages in den Versicherungsschein eingetragen werden. Die Wahrscheinlichkeit, eine Reparatur am Haus durchführen lassen zu müssen, ist nicht bei jedem Versicherten gleich. Lage und Zustand der Immobilie bestimmen maßgeblich, welche negativen Einflüsse bedacht werden müssen und auch in welchem Umfang. Eine Wohngebäudeversicherung online vergleichen bietet als so genannte verbundene Versicherung die Möglichkeit, die Leistung unterschiedlich auszugestalten. Die Prämien für einzelne Risiken wie Wasserschäden, Hageleinschlag usw. werden individuell berücksichtigt und gewichtet. Elementarschäden, die beispielsweise durch Erdbeben oder Orkane hervorgerufen werden können, werden je nach Anbieter als Teil der Wohngebäudeversicherung oder aber als eigenständige Police angeboten. Die Einrichtung der Gebäude und erst später angebrachtes Zubehör gehören übrigens nicht zum Versicherungsumfang, außer sie sind ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt. Will der Eigentümer für seine Möbel und Wertgegenstände Schadensersatz im Fall eines Unglücks geltend machen, muss er sie extra versichern, beispielsweise durch eine Hausratversicherung.
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