Hausverlosung - Zulässigkeit - Betrugserkennung
Hausverlosungen EU;in D unzulässig,in Spanien erlaubt,in Österreich einmalig erlaubt.Jetzt Gesetzleitfaden anfordern.
Es wird viel dazu geschrieben, nur wenig zu den essentiellen Merkmalen, die einen Betrug (zumindest auf den ersten Blick) ausschliessen.
Deutschland:
Hausverlosungen sind in D unzulässig: §§ 284-287 StGB. Auch durch Teilnahme macht man sich strafbar. Finger weg! Quelle: GlücksspielStaatsVertrag 1.1.2008
Österreich:
Nur zulässig bei eigener einmaliger (!) Verlosung der eigenen Immobilie. Quelle: BFinMin Österreich
Spanien:
Zulässig, wenn bei L.A.E. in Madrid angemeldet.
Quelle: L.A.E. Madrid (Unterabteilung Lotterien des span. Finanzministeriums)
Beachten Sie:
1. Das auf der Internetseite die Registrier-Nr. der jeweiligen Landes-Aufsichtsbehörde angegeben ist.
2. Betreiber, Notar und Treuhänder-Adresse mit Kontaktmöglichkeit auf der Homepage stehen.
3. Die AGB´s auf der Homepage veröffentlicht und alle Angaben gemacht wurden. Insbesondere Angaben über die Höhe von Gebühren, die bei Nichterreichen der avisierten Loszahl und Einstellung der Verlosung vom Rückzahl-Preis abgezogen werden.
Zum Thema vertreibe ich einen kleinen Leitfaden auf meiner Homepage.
Wir begleiten auch legale Verlosungen in Spanien.
Informationen auf:
http://wwww.kremer-cc.de
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