Mit Harz IV und E303 -3 Monate ab in den sonnigen Süden
Mit dem E 303 kann man Arbeitslosen Geld oder Harz IV Geld in jedes europäische Ausland mitnehmen.
Doch so einfach ist das nicht. Man muss mindestens ein Monat bevor man in den sonnigen Süden möchte die Anträge auf dem zuständigen Arbeitsamt beantragen.
Dazu braucht man eine Kontaktadresse (Postadresse) für das betreffende Land.
2 Tage vor Abreisetermin erhält man die Papiere und muss sich dann binnen 7 Tagen im Ausland bei dem betreffenden Arbeitsamt melden.
Doch ohne Steuernummer kein Arbeitslosengeld, also muss man am Arbeitsamt achten das der Eingangsstepel auf die Unterlagen kommt und dann bei der nächsten Polizeistelle die einen das Arbeitsamt oder in Spanien die INEM bekannt gibt die N.I.E Nummer beantragen.
Ausserdem ist in Spanien neu : Man braucht ein Bankkonto. Man beantragt in diesem Fall ein Nichtresidentenkonto.
Nun steht dem Urlaub oder Arbeitssuche nichts mehr im Wege.
Immer mehr Arbeitslose nutzen diese Gelegenheit um Urlaub zu machen oder sich das Land anzusehn in dem sie gerne arbeiten oder leben möchten.
Doch eine Gefahr lauert auf den Arbeitslosen.
Schafft er es nicht in den 3 Monaten einen Job zu finden und meldet er sich nicht bis zur Ablaufffrist der 3 Monate beim zuständigen Arbeitsamt mit dem Bestätigungsschein E303/5 bei seinen Arbeitsamt im Heimatland zurück , verliert er alle Ansprüche , die ihm zustünden.
Das heisst alles muss genau geplant werden, für Auswanderer ist es natürlich ein bisschen Sicherheit 3 Monate noch vom Heimatstaat unterstützt zu werden.
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